Andere Länder – andere Sitten Bei Reisen mit Hund oder Katze ist einiges zu beachten
Zuerst muss unterschieden werden, ob das Reiseziel innerhalb oder außerhalb der EU liegt, denn es gelten jeweils andere Vorschriften
Generell kann man sagen, dass für Reisen innerhalb der EU
- ein gültiger EU-Heimtierpass,
- eine gültige Tollwutimpfung und
- eine Kennzeichnung des Tieres per Mikro-Chip
ausreichend ist.
Ausnahmen stellen die Länder Finnland, Großbritannien, Irland, Malt und Schweden dar.
Hier ist zusätzlich sowohl ein Tollwut-Antikörper-Nachweis, als auch eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer zwingend erforderlich.
Um den entsprechenden Antikörpernachweis erbringen zu können, müssen vorgegebene Zeitfenster eingehalten werden (erste Impfung – letzte Impfung).
Die Entwurmung und die Behandlung gegen Zecken muss vom Tierarzt bestätigt, also dort durchgeführt werden.
In einigen Ländern ist es Pflicht, diese Behandlung innerhalb der ersten Urlaubstage bei einem ortsansässigen Tierarzt zu wiederholen. Auch dieser muss die Behandlung bestätigen, da es sonst Probleme bei der Wiedereinreise in die BRD geben kann.
TIPP: Lassen Sie sich die Medikamente hierfür von Ihrem heimischen Tierarzt mitgeben. Dies ist oftmals erheblich billiger!
Bei Reisen in nicht EU-Länder, gibt es oft noch weitere Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten, denn andernfalls kann es passieren, dass Ihr Haustier den Urlaub in einer Quarantäne-Station verbringen muss, oder Sie an der Grenze abgewiesen werden.
TIPP: Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig (ruhig 8 - 10 Wochen vor Reiseantritt) bei Ihrem Tierarzt nach den Haustier-Einreisebedingungen für Ihr gewünschtes Urlaubsziel. Sollten noch Laborwerte eingeholt werden müssen, so kann dies in aller Ruhe geschehen, und Sie ersparen sich unnötigen Stress!
Weitere Regelungen im Ausland
Für einige Länder wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn gilt ein Einreiseverbot für bestimmte Rassen („Kampfhunde“).
Bitte erkundigen Sie sich auch hier entweder bei Ihrem Tierarzt, oder auch bei den Konsulaten der entsprechenden Länder. Ebenso ist dringend anzuraten, sich an geltende Leinen- bzw. Maulkorbpflicht zu halten.
In jedem Fall ist ein Informationsgespräch mit Ihrem Tierarzt anzuraten. Dort wird man Ihnen weiterhelfen, und ganz konkret Angaben zu den jeweiligen Auflagen machen.